Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inh. Kevin Spiegl

I. Allgemeines

A. Die Firma Kevin Spiegl, Eigenname „Werbetechnik Spiegl" kauft und verkauft ausschließlich unter nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil eines jeden Vertrages mit Werbetechnik Spiegl.

B. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

C. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann wirksam, wenn sie Werbetechnik Spiegl für den jeweiligen Vertrag
ausdrücklich und schriftlich anerkennt.


II. Verkaufsbedingungen

A. Katalog:
1. Sämtliche Katalogangaben sind unverbindlich. Werbetechnik Spiegl behält sich Änderungen (auch bei Preisen) vor.
2. Katalogwaren sind mitunter nur in begrenzten Mengen (in Ausnahmefällen nicht mehr) verfügbar.

B. Bestellung, Vertrag:
1. Angebote (Katalog oder erstellte Angebote) von Werbetechnik Spiegl sind unverbindlich.
2. Der Besteller ist für 30 Tage an seine Bestellungserklärung gebunden.
3. Ein verbindliches Verkaufsgeschäft kommt erst zustande, wenn Werbetechnik Spiegl die Annahme einer Bestellung erklärt oder die Bestellung
tatsächlich ausführt.
4. Umfang und Inhalt des Geschäftes werden durch die Annahmebestätigung oder die tatsächliche Ausführung von Werbetechnik Spiegl bestimmt.
Werbetechnik Spiegl ist berechtigt, die Bestellung nur teilweise anzunehmen bzw. auszuführen. Bei Bestellungen sind 5% Mehr – oder
Minderlieferung gestattet.
5. Der Besteller genehmigt geringfügige, die Qualität und Beschaffenheit nicht beeinträchtigende, Produktänderungen. Geringfügige Abweichungen
gegenüber Katalogen, Abbildungen, Mustern, etc. und Unregelmäßigkeiten der Materialien (Größe, Farbton, Oberfläche, etc.) sind erlaubt und
können nicht beanstandet werden. Änderungen in der Produktionsausführung durch den Hersteller (Zulieferer von Werbetechnik Spiegl) im
Vergleich zu vormaligen Geschäften sind jederzeit möglich und werden vom Besteller genehmigt.
6. Wenn Werbetechnik Spiegl nicht ausdrücklich und schriftlich die Verbindlichkeit von Fristen und Terminen zusagt, sind genannte Fristen und
Termine für Werbetechnik Spiegl lediglich unverbindliche Richtangaben.

C. Zahlungsbedingungen:
1. Preisangaben (ohne nähere Bestimmung) enthalten keine Mehrwertsteuer.
2. Ist die Ausführung der Bestellung für einen späteren Zeitpunkt als 6 Monate ab Vertragsabschluss vorgesehen, so ist Werbetechnik Spiegl
berechtigt, den Preis an die Veränderung der Materialpreise, Löhne, Frachten und sonstiger Kostenfaktoren anzupassen.
3. Preise sind ab Lager und inklusive Verpackung vereinbart, ausgenommen bei empfindlichen und verpackungsintensiven Produkten, bei denen die
Verpackung gesondert verrechnet wird. Transport- und Versandkosten ab Lager sind vom Besteller zu tragen. Von Werbetechnik Spiegl
vorläufig bezahlte Transport- und Versandkosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt, diese sind in vollem Umfang zu ersetzen.
4. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort ohne Abzug fällig. Bei einer Nettobestellsumme ab 1.500 € wird eine Anzahlung von 50% der
Gesamtsumme bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt. Die von Werbetechnik Spiegl bekanntgegebene Produktionszeit beginnt mit Einlangen
der geforderten Anzahlung.
5. Bei Zahlungsverzug werden 12% p.a. Verzugszinsen vereinbart.
6. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen führt Verzug mit einer Rate zu Terminverlust.
7. Der mit Zahlungen säumige Besteller hat Werbetechnik Spiegl Mahnkosten in vollem Umfang zu ersetzen.
8. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsrechte des Bestellers gegenüber Werbetechnik Spiegl sind ausgeschlossen. Eine Aufrechnung gegenüber
Forderungen von Werbetechnik Spiegl ist nur dann zulässig, wenn Werbetechnik Spiegl die Gegenforderung des Bestellers anerkannte bzw.
diese gerichtlich festgestellt ist.
D. Eigentumsvorbehalt:
1. Sämtliche Waren und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller und Werbetechnik Spiegl im Eigentum von Werbetechnik Spiegl. Dies gilt auch im Fall einer Kontokorrent - Vereinbarung bei einem zugunsten von Werbetechnik Spiegl ausgehafteten Kontokorrent – Saldo (auch wenn er noch nicht fällig ist).
2. Der Besteller verpflichtet sich, das Eigentum von Werbetechnik Spiegl in vollem Umfang zu wahren und jeden Standortwechsel oder Eingriffe eines Dritten unverzüglich Werbetechnik Spiegl schriftlich mitzuteilen (bei gerichtlichen Pfändungen einschließlich der gerichtlichen Aktenzahl). Der Besteller verpflichtet sich, den Eigentumsvorbehalt durch entsprechende Kennzeichnung ersichtlich zu machen.
E. Erfüllungsort, Transport, Gefahrtragung:
1. Erfüllungsort für Verkaufsgeschäfte ist der Sitz von Werbetechnik Spiegl.
2. Erfolgt keine unverzügliche Abholung durch den Besteller, ist Werbetechnik Spiegl berechtigt, die Ware an den Besteller auf dessen Kosten und Gefahr zu
übersenden, wobei Werbetechnik Spiegl die Wahl des Transportweges und der Transportart zusteht.
3. Bei Verklebung auf der Heckscheibe ist deren Heizung erst nach 21 Tagen oder vollständiger Austrocknung wieder in Betrieb zu nehmen. Bei Verkratzung der Fensterfolien durch unsachgemäße Reinigung bzw. des Heckscheibenwischers entstehen keine Gewährleistungsansprüche.
4. Keine Garantieansprüche entstehen bei unsachgemäßer Benutzung oder Auftreten von Schaden durch äußere Einflüsse. Tönungs-, Maßabweichungen und Preisänderungen vorbehalten.
5. Zur Feststellung von Verträglichkeit meiner Produkte kann nach Absprache ein kostenpflichtiger Anwendungstest durchgeführt werden.
F. Untersuchungspflicht, Mängel, Gewährleistung:
1. Es gelten die Bestimmungen der §§ 377 und 378 UGB, wobei Mängelrügen schriftlich zu erfolgen haben.
2. Die Geltendmachung von Gewährleistungen – und/oder Schadensersatzansprüche setzt eine rechtzeitige und schriftliche Mängelrüge voraus.
3. Sind Waren oder Leistungen mangelhaft, so hat Werbetechnik Spiegl das Recht, entweder den Mangel zu verbessern oder Ersatz zu leisten. Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen, so kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen. Ein Fehlschlagen ist anzunehmen, wenn Nachbesserung oder Nachlieferung unmöglich ist, oder von mir schriftlich verweigert wird. Ich habe in jedem Fall das Recht, Nachbesserung oder Nachlieferung zu verlangen. Auf Maß gefertigte Artikel, sowie Artikel aus Angeboten und Restposten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Ich hafte grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben.
4. Rücksendungen bestellter Waren werden ohne berechtigter, schriftlicher Mängelrüge von Werbetechnik Spiegl nicht angenommen.
5. Werbetechnik Spiegl übernimmt keine Haftung für die Haltbarkeit von Stick oder Druck auf beigestellten Produkten.
6. Wenn innerhalb von 7 Tagen Mängel (Blasenbildung) vorkommen, werden diese kostenlos beseitigt. Das Aufbringen von Heißwachs ist auf den von mir angebrachten Folien nicht gestattet. Bei Reklamationen muss ich solche Schäden von einem Gutachter überprüfen lassen.
7. Die Übernahme der Ware kann vom Besteller nur verweigert werden, wenn die Ware wesentliche Mängel aufweist.
8. Offensichtliche Mängel sind mir innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen nach Liefererhalt, Abgabe, Abholung schriftlich anzuzeigen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Erfolgt bis zu ihrem Ablauf keine schriftliche Mitteilung, so können Rechte wegen dieser Mangel mir gegenüber nicht geltend gemacht werden. Bereits verarbeitetes Material kann nicht als Reklamation anerkannt werden. Fehlerhaftes Material wird natürlich kostenlos ersetzt. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen
9. Ich gewähre Ihnen eine Garantie von 2 Jahren, bei Einhaltung der empfohlenen Pflege und der zu einhaltenden Richtlinien. Objektbezogene Änderungen der Gewährleistungszeit behalte ich mir vor. Der zu beklebende Untergrund muss gereinigt, fettfrei und bei Lackschäden, gespachtelte Teile, Nach- und Neulackierung mindestens drei Wochen getrocknet bzw. völlig ausgehärtet sein. Der Einschluss kleiner Staubpartikel, Wasserfelder oder auch kleinster Lufteinschlüsse ist bei der Folienbeschichtung nicht immer ganz auszuschließen. Dies beeinträchtigen in keiner Weise die Wirkung der Folien, haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer und berechtigen nicht zur Reklamation. Je nach Temperatur und umgebender Luftfeuchtigkeit trocknen diese Erscheinungen und verschwinden nach ein bis vier Wochen. Hieraus können daher keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei Glasscheiben ist zu beachten, dass die Benutzung erst nach vollständiger Austrocknung empfohlen wird. Das beklebte Fahrzeug kann erst nach drei Wochen in der Waschanlage gereinigt werden. Innerhalb diesen drei Wochen kann sich die Folie vom Fahrzeug lösen, deshalb wird hier keine Garantie übernommen.
G. Urheberrechte an Druckdesigns, Haftungsfreistellung, Haftungsausschluss:
1. Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber Werbetechnik Spiegl, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.
2. Der Kunde wird Werbetechnik Spiegl von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet Werbetechnik Spiegl alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.
3. Ich hafte nicht für Glasbrüche oder andere Schäden, die nach einer Folienbeschichtung auftreten. Insbesondere beim Entfernen jeglicher Folie wird die Haftung, für fehlerhafte Untergründe ausgeschlossen. An speziell unförmigen und konvexen Bauteilen kann eine Folienüberlappung/Folienschnitt notwendig sein. Die Übernahme von Kosten, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Meine technischen Angaben beziehen sich auf unverbindliche Herstellerangaben.
H. Schadenersatz:
1. Werbetechnik Spiegl leistet keinen Schadenersatz, es sei denn, Werbetechnik Spiegl oder dessen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
2. Die Beweislast für ein (qualifiziertes) Verschulden von Werbetechnik Spiegl bzw. dessen Erfüllungsgehilfen an mangelhaften Waren bzw. mangelhafter Leistung obliegt dem Besteller.
I. Rücktritt vom Vertrag:
1. Werbetechnik Spiegl hat das Recht vom Vertrag jederzeit zurückzutreten, wenn
- der Besteller in Annahmeverzug gerät, - der Besteller in Verzug mit in Rechnung gestellten Zahlungen ist, - über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
2. Der Besteller hat Werbetechnik Spiegl im Fall deren Vertragsrücktrittes Schadenersatz zu leisten, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihm an den Umständen, die zum Vertragsrücktritt führten, kein Verschulden traf.
III. Rechtswahl:
1. Es wird vereinbart, dass auf das Vertragsverhältnis ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung kommt. Ausländisches Recht ist ausgeschlossen.
IV. Gerichtsstand:
1. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird das jeweils sachlich zuständige Gericht für Linz vereinbart.
2. Werbetechnik Spiegl ist unbeschadet dieser Gerichtsvereinbarung berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Fassung 01/2015

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